Checklisten & Formulare

Allgemeine Informationen

Versand oder Abhol- und Bringservice

Versand Ihrer Unterlagen (Briefe/Umschläge) bei der Deutschen Post per „Einschreiben Wert“, oder mit Kennzeichen per Standard Paket DHL (beides versichert bis 500,-€) an:
Zulassungsdienst 24, Nideggener Str. 12, 52349 Düren
oder Hol- und Bringservice gegen Gebühr.

Für Ihre Neuzulassung eines inländischen Fahrzeugs
Benötigte Dokumente:
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief
  2. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  3. Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  4. SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) und Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
  5. Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  6. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  7. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Für Ihre Zulassung eines eingeführten Neufahrzeugs  
Benötigte Dokumente:
  1. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung im Original
  2. Den Kaufvertrag/den Leasingvertrag/die Rechnung im Original mit dem Zusatz “Neufahrzeug”
  3. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  4. Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  5. Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  6. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  7. SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Für Ihre Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs
Benötigte Dokumente:
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief (Vorlage entfällt bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit gleichem Kennzeichen)
  3. Gültige HU und AU im Original (wenn Kfz älter als 3 Jahre ist)
  4. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift
  5. SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) und Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
  6. Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk "Kopie zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt" mit Datum und Unterschrift“
  1. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  2. Bisherige Kfz-Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel (wenn das Kfz bereits abgemeldet ist, wird nur die Abmeldebestätigung benötigt)
  3. Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Für Ihre Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel innerhalb gleichem Zulassungsbezirk (Kreis Düren))
Benötigte Dokumente:
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein (die angegebene HU-Frist darf nicht überschritten sein!)
  2. Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk "Kopie zur Vorlage beim                    Straßenverkehrsamt" mit Datum und Unterschrift“
  3. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Für Ihre Ummeldung eines zugelassenen Fahrzeugs ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel aus anderem Zulassungsbezirk)
Benötigte Dokumente:
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief (Vorlage entfällt bei der Wiederzulassung auf den gleichen Halter mit gleichem Kennzeichen)
  3. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  4. Gültige HU und AU im Original (wenn Kfz älter als 3 Jahre ist), (Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1)
  5. Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  6. SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
  7. Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  8. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  9. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift
  10. Bisherige Kfz-Kennzeichen bei Kennzeichenwechsel (nicht erforderlich bei Beibehaltung des bisherigen externen Kennzeichens)
Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.
Für Ihre Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)
Benötigte Dokumente:
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
  2. Kennzeichenschilder
  3. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift

Alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge können deutschlandweit außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) werden. Das Hauptzollamt und Ihr Kfz-Versicherer werden dabei automatisch benachrichtigt.

Wenn das Fahrzeug verschrottet werden soll und es ein Verwertungsnachweis vorliegt, muss in dem Fall auch die Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief vorgelegt werden.

Hinweis: Kennzeichenschilder müssen beim Straßenverkehrsamt mit unversehrten Stempelplaketten vorgelegt werden und dürfen dort erst nach Aufforderung entstempelt werden! Das heißt, dass die Plaketten (Kreissiegel oder Landeswappen) unkenntlich gemacht werden.

  • Abmeldung & Stilllegung des KFZ
  • auch endgültige Verwertung bzw. Verschrottung
Für Ihre Kurzzeitkennzeichen
Benötigte Dokumente:
  1. In Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein oder in Kopie Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief
  2. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  3. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift
  4. Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung in der Zulassungsbescheinigung Teil 1/Fahrzeugschein (ohne Nachweis der HU sind nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle erlaubt)
  5. Original Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung mit dem Vermerk "Kopie zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt" mit Datum und Unterschrift“
  6. Bei Firmen (juristische Personen): Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung (bei Niederlassungen) und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
Damit wir die Kurzkennzeichen für Sie bestellen können, muss das Fahrzeug vorher abgemeldet sein.

  • begrenzt auf bis zu 5 Tage
  • eignet sich z.B. für Probefahrten oder Inlands-Überführungen
Wer ein nicht angemeldetes Auto kaufen will, der stellt sich oft die Frage, wie man dennoch eine Probefahrt oder Überführungsfahrt machen kann. Die Lösung für Privatpersonen lautet: Kurzzeitkennzeichen.

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen
  • Das Kurzzeitkennzeichen gilt maximal fünf Tage ab Zuteilung. Der Ablauftag wird auf dem Kurzzeitkennzeichen durch Einprägung auf der rechten Seite (gelber Rand) sichtbar gemacht.
  • Das Kurzzeitkennzeichen darf nur an einem Fahrzeug verwendet werden.
  • Das Kennzeichen kann für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden. Alle anderen Fahrten sind verboten.
  • Das Kennzeichen kann an Ihrem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeuges beantragen werden.
  • Für Fahrzeuge, die im Ausland stehen gibt es keine Zuteilung

Für Ihre Wunschkennzeichen
Benötigte Dokumente:

Alle Fahrzeughalter haben das Recht auf ein Kennzeichen, aber nicht zugleich das Recht auf eine bestimmte Buchstaben-Ziffern-Kombination.

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Wunschkennzeichen aus dem freien Kennzeichenbestand auszusuchen.

Das Kennzeichen ist dann 12 Monate für Sie reserviert.

Bei Saison- und Oldtimerkennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 5 Zeichen nicht überschreiten. Die Buchstabenserien HJ, KZ, NS, SA, SS sowie IS stehen generell nicht zur Verfügung.

Folgende Kombinationen sind möglich:

  • 1 Buchstabe mit 3 oder 4 Ziffern
  • 2 Buchstaben mit 2 oder 3 Ziffern


Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich.

Die Wahl eines Wunschkennzeichens ist auch dann möglich, wenn dem Fahrzeug bereits ein DN, JÜL, MON oder SLE Kennzeichen zugeteilt wurde.

Für die Zuteilung Ihres reservierten Wunschkennzeichens ist die Vorlage des Ausdrucks der Reservierungsbestätigung erforderlich. Die Reservierungsdauer beträgt 12 Monate.

Darüber hinaus können Sie bei der Außerbetriebsetzung eines DN, JÜL, MON oder SLE Fahrzeuges das bisherige Kennzeichen auf den letzten eingetragenen Halter reservieren lassen.

Für Ihre Saisonkennzeichen
Benötigte Dokumente:
  1. Original Zulassungsbescheinigung Teil 1 Kfz-Schein
  2. Original Zulassungsbescheinigung Teil 2 Kfz-Brief
  3. EVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  4. Geeigneter HU-Nachweis (TÜV-Bericht), Eintrag im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil 1
  5. Original Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin/ des Fahrzeughalters
  6. SEPA-Lastschrifteinzugsermächtigung für Kfz-Steuer mit Originalunterschrift (Wenn der Zahler vom Halter abweicht, wird vom Zahler zusätzlich eine Kopie des Personalausweises oder der Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eine Originalunterschrift benötigt)
  7. Bei Firmen: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  8. Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
  9. Kennzeichenschilder (bei zugelassenem Fahrzeug)
  10. Vollmacht über „Zulassungsdienst24“ mit Originalunterschrift

Wichtig: Es erfolgt keine Zulassung, wenn Gebührenrückstände aus vorangegangenen Zulassungs- und damit zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen.